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Hilfe vor Ort

Sozialberatung

Sozialbüro als erste Kontaktstelle. Für Dillenburg und Biedenkopf

Sie sind in Not und brauchen Rat und Hilfe?

  • Sie wissen nicht, wer Ihnen weiterhelfen kann?

    Sozialberatungsdecoret / Adobe stock

  • Sie haben finanzielle Sorgen und/oder  Fragen zu staatlichen Leistungen: Bürgergeld, Wohngeld, Kindergeld usw.
  • Sie brauchen Unterstützung im Umgang mit Ämtern und Behörden?
  • Sie haben persönliche oder familiäre Schwierigkeiten (Trennung, Scheidung, Erziehung)?
  • Sie suchen eine Beratung bei psychischen Problemen?

Dann ist das Sozialbüro genau das Richtige für Sie!

  • Wir hören zu
  • Wir beraten
  • Wir geben Informationen und Hilfen
  • Wir vermitteln weiter an Fachdienste, Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen

Wir helfen Ihnen, sich selbst zu helfen!

Die Beratung im Sozialbüro ist vertraulich, kostenlos und für alle offen, unabhängig von Alter, Konfession und Nationalität. Die Beratung wird von qualifiziertem Fachpersonal geleistet.

Online-Sozialberatung

Ab sofort ist auch eine kostenfreie Online-Beratung über den sicheren Server des Deutschen Caritasverbandes möglich. Dazu einfach auf den roten Button Online-Beratung auf dieser Seite klicken, anmelden und schon kann es los gehen. 

Notfallfonds Energiehilfen

Ab dem 1. Februar 2023 stehen Beratung und Unterstützung zum Notfallfonds Energiehilfen zur Verfügung. Mehr Informationen gibt es HIER.

Weitere Angebote

Ökumenische Mittagstische

Coronabedingt kann das Angebot momentan leider nicht stattfinden!

Dillenburg

Jeden Mittwoch bieten Ehrenamtlichen den Ökumenischen Mittagstisch an. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Wo: Katholische Kirchengemeinde Herz Jesu Dillenburg (im Pfarrsaal)
Wann: Ab 12:30 Uhr

Häufig gestellte Fragen

Ich beziehe ein geringes Einkommen. Habe ich Anspruch auf ergänzende Leistungen?

Zunächst müssten wir uns anschauen, wie hoch Ihr monatliches Einkommen ist. Fallen Sie in die entsprechenden Einkommenskategorien, können Sie folgende Leistungen beantragen:


  • Wohngeld bei der zuständigen Wohngeldstelle oder
  • Arbeitslosengeld II beim zuständigen Jobcenter.

Bei geringem Einkommen ist Wohngeld grundsätzlich eine vorrangige Leistung vor Arbeitslosengeld II. Erhalten Sie aber durch das Wohngeld weniger Geld als durch Arbeitslosengeld II, so können Sie selbst entscheiden, was von beiden Sie in Anspruch nehmen möchten.

Bei der Berechnung des Wohngeldes wird das Einkommen (auch Zinseinkünfte oder Ähnliches) zugrunde gelegt, beim Arbeitslosengeld II ist auch die Höhe des Vermögens ausschlaggebend.

 

Zunächst müssten wir uns anschauen, wie hoch Ihr monatliches Einkommen ist. Fallen Sie in die entsprechenden Einkommenskategorien, können Sie folgende Leistungen beantragen:
Zunächst müssten wir uns anschauen, wie hoch Ihr monatliches Einkommen ist. Fallen Sie in die entsprechenden Einkommenskategorien, können Sie folgende Leistungen beantragen:

Wann steht mir ein Kinderzuschlag zu?

Wenn Eltern oder Alleinerziehende aufgrund ihres geringen Einkommens Arbeitslosengeld II-bedürftig werden, ihr Einkommen für sie alleine (inklusive eines Mietanteils) aber ausreichen würde, besteht unter Umständen Anspruch auf Kinderzuschlag. Dieser beträgt derzeit bis zu 140 Euro pro Monat und Kind (ab 01.07.2016 bis zu 160 Euro). Da die Berechnung des Kinderzuschlags eine komplizierte Angelegenheit ist, sollte man sich bei dieser Frage beraten lassen.

Weitere Informationen zum Kinderzuschlag bei der Familienkasse. 

 

Was kann ich gegen einen falschen Bescheid tun?

Hier ist der Widerspruch in einer Frist von einem Monat ab Zustellung möglich. Er ist schriftlich bei der Behörde einzulegen, die in dem Bescheid genannt werden. Eine E-Mail genügt dafür nicht. Möglich ist es auch den Widerspruch mündlich zur Niederschrift bei der Behörde einzulegen. Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, gibt es die Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht.

Hier besteht kein Rechtsanwaltszwang. Kosten entstehen in erster Instanz keine.

 

Ich kann meine Brille/meinen Zahnersatz nicht bezahlen, wo bekomme ich Hilfe?

Prüfen Sie, ob Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen können. Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen ist im Sozialgesetzbuch V § 62 geregelt. Die Belastungsgrenze liegt bei 2% Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen. Bei chronisch Kranken liegt sie bei 1% der jährlichen Bruttoeinnahmen.

Für die Belastungsgrenze werden die Zuzahlungen von Praxisgebühr, Medikamentenzuzahlungen und Krankenhauszuzahlungen zusammengerechnet. Alle anderen Zuzahlungen (Zahnersatz, Individuelle Gesundheits-Leistungen) sowie rezeptfreie Medikamente werden nicht bei der Berechnung der Belastungsgrenze berücksichtigt.

Zum Beispiel: Sie haben 900 € Rente monatlich und tragen noch Zeitungen aus. Als Zuverdienst bekommen Sie 50 € monatlich: 900 + 50 = 950 x 12 Monate = 11.400 € Bruttoeinnahmen im Jahr.

2 % von 11.400 € sind 228 €: Wenn Sie im Jahr Zuzahlungen über 228 € zu leisten haben, können Sie sich von den Zuzahlungen bei Ihrer Krankenkasse befreien lassen.

Für chronisch kranke Menschen beträgt die Belastungsgrenze 1%. Bei unserem Beispiel würde das bedeuten, dass Sie sich bei Zuzahlungen über 114 € bereits befreien lassen können.

 

Mir wurde von meinem Arbeitgeber gekündigt. Was muss ich tun?

Nehmen Sie unverzüglich mit der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit Kontakt auf und stellen einen Antrag auf Arbeitslosengeld I. Sie müssen sich persönlich arbeitslos melden, sonst droht Ihnen eine Leistungssperre.

Eine telefonische oder online ausgeführte Arbeitssuchendmeldung reicht allein nicht aus.

 

Mein Sohn/meine Tochter hört nicht auf mich, was kann ich tun?

Erziehung von Kindern, aber auch die Gestaltung des Familienlebens sind oft nicht einfach. Immer wieder tauchen Fragen und Probleme auf, bei denen man selber keine gute Antwort weiß. Dann kann es richtig sei, sich Hilfe und Unterstützung von außen zu holen.

Viele Probleme, Verhaltensauffälligkeiten, Erkrankungen und Süchte haben ihren Ursprung im Beziehungsnetz der betroffenen Erwachsenen oder Kinder. Einfache Antworten auf die Fragen und Probleme gibt es in diesem Bereich jedoch meistens nicht. Bei gravierenden Problemen sollten Sie sich deswegen Hilfe holen, etwa bei Erziehungs- und Familienberatungsstellen. Hier werden Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Erziehungsberechtigte bei der Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme unterstützt. Auch wir bieten Ehe-, Familien- und Lebensberatung an, mehr dazu erfahren Sie hier.

 

Ich kann meine Miete nicht regelmäßig zahlen, was kann ich tun?

Wenn Sie mit zwei aufeinander folgenden Mietzahlungen in Verzug geraten sind, kann Ihr Vermieter die Wohnung fristlos kündigen. Gleiches gilt, wenn über einen längeren Zeitraum nur Teilbeträge gezahlt wurden, die insgesamt wieder Rückstände von zwei Monatsmieten ergeben. Setzen Sie sich umgehend mit Ihrem Vermieter in Verbindung und klären, ob Sie Ihren Mietrückstand in Teilbeträgen zurückzahlen können.

Nach einer fristlosen Kündigung fordert der Vermieter Sie in der Regel auf, die Wohnung zu räumen. Es droht Obdachlosigkeit. Bei Mietrückständen sollten Sie auf alle Fälle sofort Kontakt zu einer Sozialberatungs- oder Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Nähe aufnehmen.

In bestimmten Fällen kann das Jobcenter nach §22 Absatz 8 SGB II die Mietrückstände zur Sicherung der Unterkunft auf Darlehen übernehmen, da sonst Wohnungslosigkeit droht. Die entsprechende gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe findet sich in §36 Absatz1 SGB XII

Wenn eine Räumungsklage eingeht, haben Sie eine "Schonfrist" von zwei Monaten ab Eingang der Klage, um eine Lösung zur Begleichung der Mietrückstände herbeizuführen.

 

Was kostet die Beratung?

Die Online-Sozialberatung ist für Sie kostenfrei. Diese Beratungsmöglichkeit wird durch das Deutsche Hilfswerk und Eigenmittel des Caritasverbandes Wetzlar/Lahn-Dill-Eder e.V. finanziert. Wenn Sie mögen, können Sie unsere Arbeit durch (steuerlich absetzbare) Spenden unterstützen. Hier finden Sie weitere Hinweise, wie Sie dem Caritasverband spenden können

 

Was ist eine Chat-Beratung?

In einigen Hilfebereichen können Sie sich zu bestimmten Zeiten direkt mit unseren Beraterinnen und Beratern austauschen. Er sitzt zur gleichen Zeit wie Sie vor dem PC und antwortet Ihnen prompt auf Ihre gestellte Frage.

Dazu starten Sie den Chat und geben sich selbst einen Namen. Sonst werden sie als Gast anonym mit einer Zahl angesprochen.

Sie landen zunächst im offenen Wartebereich (Lobby). Auf Wunsch führt Sie eine Beraterin in einen geschützten Raum, in dem Sie ihr die Fragen persönlich stellen können.

 

Link zur Online-Beratung der Caritas
  • Dillenburg
  • Sprechzeiten
Katharina Pollok-Kauferstein
06441 9026235
064419026116
06441 9026235
064419026116
064419026116
katharina.pollok-kauferstein@(BITTE ENTFERNEN)caritas-wetzlar-lde.de
Caritasverband Wetzlar/Lahn-Dill-Eder e.V.
Sozialberatung
Hintergasse 2
35683 Dillenburg

Nach terminlicher Vereinbarung!

  • Biedenkopf
Frau Serena Leinweber
06461 7584515
0170 7213524
06461 7584515 0170 7213524
serena.leinweber@(BITTE ENTFERNEN)caritas-wetzlar-lde.de
Caritasverband Wetzlar/Lahn-Dill-Eder e.V.
Sozialberatung Biedenkopf
Hainstraße 86
35216 Biedenkopf

Weitere Informationen zum Thema

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